Rocco hat geschrieben:
und bitte, wenn schon kritik, dann bitte selber facts liefern
Gerne! Du hast anscheinend den von Adi geposteten Bericht nicht richtig durchgelesen oder nicht korrekt verstanden. Denn dort steht unter anderem geschrieben:
Zitat:
Van Tha treffe seine in der Schweiz lebende Familie, die Frau und ein Kind, teilte das Bundesamt für Migration (BFM) mit.
Mir ist nun nicht bekannt, mit welcher Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung seine Familie in der Schweiz lebt. An und für sich ist dies aber irrelevant, denn das neue Asylgesetz, gültig seit 1.1.08, sieht für solche Fälle folgendes vor:
Zitat:
Art. 51 Familienasyl
1 Ehegatten, eingetragene Partnerinnen oder Partner von Flüchtlingen und ihre minderjährigen Kinder werden als Flüchtlinge anerkannt und erhalten Asyl, wenn keine besonderen Umstände dagegen sprechen.1
2 Andere nahe Angehörige von in der Schweiz lebenden Flüchtlingen können in das Familienasyl eingeschlossen werden, wenn besondere Gründe für die Familienvereinigung sprechen.
3 In der Schweiz geborene Kinder von Flüchtlingen werden auch als Flüchtlinge anerkannt, sofern keine besonderen Umstände dagegen sprechen.2
4 Wurden die anspruchsberechtigten Personen nach den Absätzen 1 und 2 durch die Flucht getrennt und befinden sie sich im Ausland, so ist ihre Einreise auf Gesuch hin zu bewilligen.
Somit ist eigentlich alles klar und es gibt keinen Grund, hier den Schweizer Behörden oder sonst irgendjemandem einen Vorwurf zu machen. Und wieso um Gotteswillen sollte er seine Familie, welche nun seit Jahren in der Schweiz lebt und sich hier integriert in ein Drittland holen, um dort ein neues Asylgesuch zu stellen und in neuer Unsicherheit zu leben?
Gruss Tom